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Publiziert am Montag, 26. Juli. 2010 15:52

Beliebt, aber gefährlich

Von: Christian Saggese

Wollen Feuerwerkfreuden verbreiten und Gefahren vermeiden: Renate und Urs Keller mit Sohn Oliver. Bild: sag.

Der Nationalfeiertag wird in vielen Gemeinden mit einem Feuerwerk begangen. Renate Keller verkauft mit ihrem Mann Urs die dazu notwendige Ware in Rikon und legt Wert auf Sicherheit. Dies wird durch eine neue Regelung aber erschwert.

Rikon: Anfang August, vor 719 Jahren, wurde auf dem Rütli, so heisst es in der Legende, der Grundstein für die Eidgenossenschaft gelegt. Die Schweiz würdigt dies am 1. August unter anderem mit Feuerwerken in den Gemeinden. Wenn die Feuerblumen beispielsweise in Wiesendangen oder in Opfikon am Himmel erstrahlen, stammen die Kracher meist aus China – mit einem Zwischenstopp bei Feuerwerk  &  Pyrotech­nik in Rikon. Dort verkaufen Renate und ihr Ehemann Urs Keller Feuerwerkskörper und beraten Privatpersonen, Vereine, Firmen und Gemeinden.

«Ein Feuerwerk ist schön – bei falschem Umgang aber sehr gefährlich», ist sich das Ehepaar einig. Immer wieder werden Vorfälle bekannt, bei welchen sich Menschen durch die Sprengkörper verletzen. Wie beim tragischen Zwischenfall bei der Pfadi Andelfingen vor zwei Jahren, als ein 16-Jähriger durch Hantieren mit Schwarzpulver tödlich verunglückte und sich sein Kollege dabei schwer verletzte. Gegen Eigenkreationen könne man wenig unternehmen, «doch uns ist es wichtig, die explosive Ware nicht an Kinder und Jugendliche ohne elterliche Aufsicht zu verkaufen», erzählt die Geschäftsführerin.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist seit dem 4. Juli neu geregelt: Je nach Stärke und Grösse des Sprengkörpers gibt es drei Alterskategorien: ab 12, 16 oder 18 Jahren. Um die Kunden darauf aufmerksam zu machen, müssen die Geschäfte mit Schildern darauf hinweisen. Dies sehen die beiden als einen Mehraufwand an. «Früher konnten wir die Jungen nach Hause schicken und bitten, mit den Eltern wiederzukommen. Neu können Sie darauf bestehen, wenn Sie das entsprechende Alter haben.»

Trotzdem wolle man am alten Vorhaben festhalten und versuchen nur in Begleitung Erwachsener zu verkaufen, denn es gehe dem Ehepaar nicht nur um den Profit. Um Unfälle mit Feuerwerkskörpern bestmöglich zu vermeiden, haben die Beratungsstellen für Brandverhütung und für Unfallverhütung einige Grundregeln veröffentlicht (siehe Kasten).

Geschäft vor Blitzen geschützt

Feuerwerk  &  Pyrotechnik wurde von Renate Kellers Vater Johann Wild eröffnet, der neben den explosiven Waren auch Fasnachts- und Scherzartikel, Tischbomben und Dekorationsmaterial produzierte und vertrieb. Die Tochter übernahm das Geschäft vor 15 Jahren nebenher, seit einem Jahr hauptberuflich. Man produziert nicht mehr, sondern verkauft und berät. 2004 zog man innerhalb von Rikon um und musste das neue Firmengebäude von der kantonalen Feuerpolizei absegnen lassen. So muss das Lager strikt vom Verkaufsgeschäft abgetrennt sein, damit bei einem feurigen Vorfall nicht alles explodiert. Blitzableiter am Haus sind ebenfalls Pflicht für den Ernstfall. Eine mehrfache Sicherheitsausstattung mit Kameras und Alarmanlage hält mögliche Vandalen und Einbrecher draussen.

Verkaufszahlen bleiben konstant

Vor dem 1. August wird bei Feuerwerk  & Pyrotechnik noch mehr Ware als vor Silvester verkauft, die Zahlen bleiben jährlich etwa konstant. Nur im Jahr 2006 habe man einen Einbruch erlebt, als es aufgrund einer langen Trockenperiode ein Feuerwerksverbot gab. Raketen seien eher rückläufig, während Batterien immer beliebter würden. Eine Gemeinde gäbe im Durchschnitt etwa 5000 Franken für ein Feuerwerk aus. Stiländerungen habe es bei der Himmelskunst in den letzten Jahren nie gegeben. Urs Keller: «Wie das Feuerwerk verläuft, liegt am individuellen Geschmack des Pyrotechnikers.» Das Ehepaar selbst verpasse niemals das Feuerwerk am Zürifäscht: «Es gehört in der Schweiz zu den Vielfältigsten überhaupt.»

Weitere Informationen: www.swissfeuerwerk.ch

 

Tipps der Beratungsstellen für brand- und unfallverhütung

Feuerwerk nie inmitten von Menschen abfeuern. In Kinderhänden sind Sprengkörper tabu. Je nach Grösse der Raketen 40 bis zu 200 Meter Sicherheitsabstand zu Gebäuden einhalten. Raketen nur aus gut fixierten Flaschen und Rohren abfeuern. Striktes Rauchverbot neben Feuerwerk beachten. Blindgänger nicht nachzünden, es besteht Explosionsgefahr. Blindgänger und abgebrannte Feuerwerkskörper mit Wasser übergiessen und mindestens zwei Stunden abkühlen lassen. Blindgänger sollten der Verkaufsstelle zurückgebracht werden damit sie fachgerecht entsorgt werden können. Verbote der Behörden unbedingt einhalten.



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